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V0524-25 ·28. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung eines in der Erschließung befindlichen Grundstücks mit dinglicher Belastung begründet keine Steuerschuldnerschaftsumkehr

Eine Miteigentümergemeinschaft, die im Bereich der Immobilienentwicklung tätig ist, erkundigt sich, ob bei der Übertragung eines in der Erschließung befindlichen Grundstücks, das zur Sicherung städtebaulicher Lasten mit einer dinglichen Belastung (afección real) versehen ist, die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass die städtebauliche dingliche Belastung keine Sicherungsmaßnahme darstellt, die die Anwendung dieses Modells rechtfertigt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass städtebauliche Sicherungsmaßnahmen auf Grundstücken nicht als dingliche Sicherheiten im Sinne der Voraussetzungen für die Steuerschuldnerschaftsumkehr anerkannt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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