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V0522-25 ·28. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug für Einkommen aus Ceuta oder Melilla ohne gewöhnlichen Aufenthalt in diesen Städten

Ein Steuerpflichtiger, der in Ceuta gearbeitet hat und nun auf dem Festland lebt, fragt, ob er den Abzug gemäß Art. 68.4.2 LIRPF auf seine Rente anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Abzug auf Arbeitseinkommen, einschließlich Renten, nicht anwendbar ist, wenn der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in Ceuta oder Melilla hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerpflichtige verliert den Anspruch auf den spezifischen Steuerabzug für Einkommen aus Ceuta oder Melilla, wenn der tatsächliche Wohnsitz nicht in diesen Gebieten liegt, selbst wenn das Einkommen dort erwirtschaftet wurde.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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