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V0515-22 ·14. März 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorgeschaltete Betriebsausgaben: Nicht abzugsfähig bei der Einkommensteuer, aber unter Bedingungen bei der Umsatzsteuer

Es wird geklärt, ob Ausgaben, die vor der steuerlichen Anmeldung und dem Geschäftsbeginn anfallen, in der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) abzugsfähig sind. Die Finanzbehörde stellt klar, dass diese Ausgaben in der Einkommensteuer nicht abzugsfähig sind, da sie vor dem Entstehen der steuerpflichtigen Tätigkeit liegen. Bei der Umsatzsteuer hingegen können sie abgezogen werden, sofern die Absicht nachgewiesen wird, sie für die Tätigkeit zu verwenden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Unterscheidung zwischen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bei Vorlaufkosten ist entscheidend für die steuerliche Planung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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