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V0509-23 ·3. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen zwischen abhängigen öffentlichen Stellen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern es sich nicht um Flughafendienstleistungen handelt

Ein staatliches Handelsunternehmen erkundigt sich, ob Beratungs- und IT-Assistenzleistungen, die bei anderen staatlichen Handelsgesellschaften in Auftrag gegeben werden, der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen nicht steuerpflichtig sind, wenn sie zwischen Einheiten erbracht werden, die vollständig von der allgemeinen staatlichen Verwaltung abhängen, vorausgesetzt, sie werden nicht als Flughafendienstleistungen eingestuft.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Steuerbefreiung für den internen Dienstleistungsverkehr zwischen staatlich kontrollierten Unternehmen und stärkt die steuerliche Einheitlichkeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung, sofern keine spezifischen Flughafendienstleistungen vorliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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