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V0507-23 ·3. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lieferung von Essenslieferungen ohne Zusatzleistungen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 %

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Lieferung von Mahlzeiten an Personen in ländlichen Gebieten aufgrund von Sozialhilfeleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sei. Die DGT stellt fest, dass es sich, da keine vorrangigen Dienstleistungen vorliegen, um eine Warenlieferung handelt, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass reine Essenslieferungen ohne begleitende Dienstleistungen steuerlich als Warenlieferungen und nicht als Dienstleistungen behandelt werden, was die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes statt einer Steuerbefreiung zur Folge hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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