Zum Inhalt springen
V0497-20 ·27. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wasserverteilung und Wasserabgabe unterliegen der MwSt.; Vorsteuerabzug möglich

Eine öffentliche Stelle erkundigte sich, ob die Wasserversorgung sowie die Abgabe für die tatsächliche oder potenzielle Nutzung der MwSt. unterliegen und ob die für Sanitärdienstleistungen gezahlte Steuer abgezogen werden kann. Die DGT entschied, dass die Wasserverteilungstätigkeit stets steuerpflichtig ist und der Vorsteuerabzug unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerpflicht der Wasserverteilung und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für öffentliche Stellen bei entsprechenden Dienstleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt