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V0484-23 ·1. März 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unentgeltliche Einbringung von getrenntem Vermögen in die Gütergemeinschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer oder der Grunderwerbsteuer

Es wird die steuerliche Behandlung der unentgeltlichen Einbringung von privatem Immobilieneigentum in die Gütergemeinschaft erörtert. Die DGT stellt fest, dass weder eine Schenkungsteuerpflicht besteht, da die Gütergemeinschaft nicht als Steuerpflichtiger gilt, noch eine Grunderwerbsteuer (ITPAJD) anfällt, da der Vorgang nicht entgeltlich erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Übertragung von privatem Vermögen auf die gemeinschaftliche Gütergemeinschaft ohne Gegenleistung keine steuerpflichtige Schenkung oder ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-03-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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