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V0482-21 ·4. März 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinsames Sorgerecht: Sonderregelung für Unterhaltsleistungen nicht anwendbar bei Anspruch auf Mindestbetrag für Abkömmlinge

Ein Steuerpflichtiger mit gemeinsamem Sorgerecht und Unterhaltspflicht fragt an, ob er gleichzeitig den Mindestbetrag für Abkömmlinge sowie die Sonderregelung nach den Artikeln 64 und 75 des LIRPF anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da die Sonderregelung nur dann greift, wenn der Elternteil keinen Anspruch auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen ein, wenn gleichzeitig der Steuerfreibetrag für Kinder in Anspruch genommen wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-03-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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