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V0479-24 ·19. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erwerb von Utility Tokens für Videospiele unterliegt dem Mehrwertsteuersatz von 21 % und gilt nicht als E-Geld

Ein Streaming-Professional fragt an, ob der Kauf von Videospiel-Token aufgrund ihres Charakters als Währung von der Mehrwertsteuer befreit ist und ob sie in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass Tokens weder E-Geld noch Gutscheine sind; daher unterliegen sie dem Regelsatz der Mehrwertsteuer. In Bezug auf die Einkommensteuer sind sie als immaterielle Vermögensgegenstände zu behandeln, sofern sie die Geschäftstätigkeit betreffen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Einordnung von Utility Tokens, was Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht und die steuerliche Abschreibung von Videospiel-Assets hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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