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V0469-25 ·25. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes nach Art. 93 LIRPF bei Entsendungen

Ein in Schweden ansässiger schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er nach einem Jobangebot in Spanien das Sonderbesteuerungsregime gemäß Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, dass in den letzten fünf Jahren kein Wohnsitz in Spanien bestand, die Entsendung aus dem Arbeitsverhältnis resultiert und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und betont die strikte Einhaltung der Residenzvorschriften sowie die Abgrenzung zu Betriebsstätten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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