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V0468-22 ·10. März 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien bleibt bei sporadischen Abwesenheiten ohne Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland bestehen

Eine Arbeitnehmerin, die eine Familie auf internationalen Reisen begleitet, stellt die Frage nach ihrem steuerlichen Wohnsitz in Spanien. Die DGT stellt klar, dass sie als in Spanien ansässig gilt, sofern sie keinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land nachweist, da ihre Abwesenheiten als sporadisch eingestuft werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die Beweislast für den steuerlichen Wohnsitz im Ausland und bestätigt, dass rein zeitlich bedingte Abwesenheiten ohne festen Wohnsitz im Ausland die steuerliche Ansässigkeit in Spanien nicht unterbrechen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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