Zum Inhalt springen
V0460-19 ·1. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Bauleistungen mit Montage in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen

Ein Unternehmen für Betonfertigteile fragt an, ob der Versand von Materialien zur Montage in Portugal eine innergemeinschaftliche Lieferung darstellt. Die DGT stellt fest, dass es sich bei der Montage im Ausland mit anschließender Unbeweglichkeit der Güter weder um eine Lieferung noch um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Bauleistungen, bei denen die Güter im Ausland montiert und dort fest installiert werden, steuerrechtlich nicht als Warenlieferungen eingestuft werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt