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V0455-16 ·5. Februar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Sacheinlagen anwendbar bei Erfüllung der Beteiligungs- und Besitzvoraussetzungen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen an Tochtergesellschaften in eine in Spanien ansässige Gesellschaft unter die Sonderregelung fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz und die Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Sacheinlagen unter Berücksichtigung spezifischer Beteiligungs- und Haltefristen sowie wirtschaftlicher Rechtfertigungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-02-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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