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V0454-20 ·26. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lieferungen von einer Betriebsstätte in Deutschland müssen nicht im SII oder in Formular 349 gemeldet werden

Ein Unternehmen mit einem Lager in Deutschland erkundigt sich, ob Verkäufe von diesem Land aus in den Formularen 349, Intrastat und im SII zu melden sind. Die DGT stellt fest, dass Verkäufe von der deutschen Betriebsstätte nicht als in Spanien getätigt gelten, der Wareneingang in Spanien jedoch als eine der innergemeinschaftlichen Erwerb gleichgestellte Erwerbung gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Lieferungen durch Betriebsstätten innerhalb der EU und grenzt die Meldepflichten für den spanischen Steuerpflichtigen ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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