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V0452-23 ·28. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Betriebsstättenrisiko bei Nutzung unabhängiger Logistikdienstleister und eigenständiger Tochtergesellschaften

Ein dänisches Unternehmen erkundigt sich, ob seine Tätigkeit in Spanien über einen Logistikdienstleister und eine Tochtergesellschaft eine Betriebsstätte begründet. Die DGT stellt fest, dass keine Betriebsstätte durch Betriebsstättenrisiken vorliegt, wenn der Logistikdienstleister unabhängig agiert und keinen festen Geschäftsraum überlässt, und auch keine Betriebsstätte durch einen Vertreter entsteht, wenn die Tochtergesellschaft im eigenen Namen verkauft.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für ausländische Unternehmen, die in Spanien über Dienstleister oder Tochtergesellschaften tätig sind, indem sie die Abgrenzung zwischen einer Betriebsstätte und unabhängiger Geschäftstätigkeit präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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