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V0450-15 ·5. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Speicherung und Digitalisierung von Dokumenten: Steuerbefreiung in Spanien bei ausländischen Empfängern ohne Betriebsstätte

Ein Dokumentenmanagementunternehmen erkundigt sich, ob seine Dienstleistungen zur Speicherung und Digitalisierung in Spanien der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die Kunden keine in Spanien ansässigen Unternehmen sind. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen nicht steuerpflichtig sind, sofern der Empfänger weder über einen Sitz noch über eine Betriebsstätte oder einen Wohnsitz in spanischem Hoheitsgebiet verfügt, es sei denn, die Regel zur tatsächlichen Nutzung findet Anwendung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bereich Dokumentenmanagement müssen bei der Bestimmung der Steuerpflicht prüfen, ob der Kunde eine Betriebsstätte in Spanien unterhält, um die korrekte Anwendung der Umsatzsteuerregeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen sicherzustellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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