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V0438-25 ·21. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust aus Aktien erfordert Auflösung und Liquidation der Gesellschaft; Delisting allein reicht nicht aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Vermögensverlust geltend machen kann, der aus dem Besitz von Aktien einer Gesellschaft resultiert, die nicht mehr börsennotiert ist und sich in Liquidation befindet. Die DGT stellt klar, dass das Ende der Börsennotierung nicht automatisch einen Verlust begründet, sondern dass hierfür die tatsächliche Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erforderlich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Aktienverkäufen und stellt klar, dass der bloße Wegfall der Börsennotierung keine steuerliche Verlustrealisierung auslöst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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