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V0425-25 ·20. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

RSU-Einkünfte aus vor dem Umzug ausgeübter Tätigkeit sind in Spanien nicht steuerpflichtig, sofern sie nicht auf eine Tätigkeit in spanischem Hoheitsgebiet zurückzuführen sind

Ein Arbeitnehmer, der unter das Sonderregime des Artikels 93 LIRPF nach Spanien zieht, fragt, ob die aus seiner vorherigen Tätigkeit im Ausland resultierenden Aktienzuweisungen (RSU) in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass diese nicht steuerpflichtig sind, wenn sie nicht aus einer in spanischem Hoheitsgebiet ausgeübten persönlichen Tätigkeit resultieren.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Aktienvergütungen für Expatriates und stellt sicher, dass Einkünfte, die rein auf ausländischer Vorarbeit basieren, nicht der spanischen Einkommensteuer unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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