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V0418-22 ·3. März 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kostenlose Rechtshilfe ist nicht umsatzsteuerpflichtig; Vergütung unterliegt der Einkommensteuer als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Ein Anwalt erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht für Leistungen im Rahmen der Pflichtverteidigung. Die DGT stellt fest, dass diese Dienste nach der Reform des Gesetzes 1/1996 nicht der Umsatzsteuer unterliegen, da es sich um entschädigende Zahlungen handelt. Die vereinnahmten Einnahmen sind jedoch in der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit zu versteuern.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarheit für Anwälte bei der steuerlichen Behandlung von Vergütungen aus der Pflichtverteidigung hinsichtlich Umsatzsteuerbefreiung und Einkommensteuerpflicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-03-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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