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V0411-21 ·26. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindung bei Mietaufhebungsvertrag gilt als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung ohne Anwendung des Minderungsabschlags

Eine Eigentümerin erkundigte sich, ob eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro für die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Räumlichkeiten für den 30-prozentigen Abschlag bei unregelmäßigen Einkünften in Betracht kommt. Die DGT stellt fest, dass die Abfindung zwar eine Einkunft aus Vermietung und Verpachtung darstellt, der entsprechende Abschlag jedoch nicht anwendbar ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Entschädigungszahlungen für die Beendigung von Mietverhältnissen zwar steuerpflichtige Einkünfte aus Immobilienvermögen sind, jedoch nicht die Kriterien für eine unregelmäßige Einkunftserzielung erfüllen, um den steuerlichen Minderungsabschlag zu nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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