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V0409-26 ·26. Februar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Manuelle Abrechnungssysteme unterliegen nicht der Verordnung über computergestützte Abrechnungssysteme

Es wird geklärt, ob ein Steuerpflichtiger, der Rechnungen manuell ausstellt, zur Einhaltung der Verordnung über computergestützte Abrechnungssysteme verpflichtet ist. Die DGT stellt fest, dass die manuelle Ausstellung nicht unter die Verordnung fällt, warnt jedoch davor, dass die Verwendung von Tabellenkalkulationen oder Datenbanken die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften begründen könnte.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass rein manuelle Prozesse von der Verordnung ausgenommen sind, betont jedoch die regulatorischen Risiken bei der Nutzung von Software-Tools wie Excel.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-02-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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