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V0405-20 ·20. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug für Renovierungskosten bei umsatzsteuerbefreiter Wohnungsvermietung möglich

Ein Unternehmen, das Wohnungen für die Vermietung an Privatpersonen renoviert, erkundigte sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer für diese Maßnahmen. Die DGT entschied, dass aufgrund der Steuerbefreiung der Wohnungsvermietung kein Recht auf Abzug der auf die Bauarbeiten entfallenden Vorsteuer besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die steuerbefreite Leistungen (wie die Vermietung von Wohnraum) erbringen, können die auf damit verbundene Investitionen oder Renovierungen gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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