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V0398-25 ·20. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rechtsdienstleistungen für Kunden im Vereinigten Königreich unterliegen nicht der spanischen MwSt.

Eine Anwältin in Málaga erkundigte sich, ob ihre Dienstleistungen sowie die eines Prozessbevollmächtigten (Procurador) auf den Kanarischen Inseln bei einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Immobilie auf den Inseln der spanischen MwSt. unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese nicht der spanischen MwSt. unterliegen, da der Empfänger ein Unternehmer im Vereinigten Königreich ist. Selbst wenn es sich um immobiliarische Dienstleistungen handeln würde, befindet sich das Objekt auf den Kanarischen Inseln, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Steuer liegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Rechtsdienstleistungen und die Bedeutung des Standorts von Immobilien auf den Kanarischen Inseln für die MwSt.-Pflicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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