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V0397-15 ·2. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kaufoption unterliegt 21 % MwSt. und wird nicht für die Mietabzugsfähigkeit in der Einkommensteuer berücksichtigt

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Mehrwertsteuer in einem Mietvertrag mit Kaufoption sowie der Anwendung des Mietabzugs in der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt fest, dass die Kaufoption eine Dienstleistung mit einem Steuersatz von 21 % darstellt und die Zahlungen für diesen Zweck nicht zur Bemessungsgrundlage für den Mietabzug gehören.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Kaufoptionen als Dienstleistungen und schließt diese Zahlungen explizit von der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Mietkosten aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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