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V0387-24 ·12. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen muss Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe versteuern, jedoch nicht Lohnfertigungsleistungen

Ein isländisches Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner Arzneimittelherstellung in Spanien. Die DGT stellt fest, dass das Unternehmen als Steuerpflichtiger für Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe gilt, der Versand von Produkten nach Großbritannien sowie Lohnfertigungsleistungen jedoch nicht der Steuer unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Warenbewegungen und nicht steuerpflichtigen Dienstleistungen im Rahmen der Lohnfertigung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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