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V0387-15 ·2. Februar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit erfordert tatsächliche konzerninterne Dienstleistung

Ein von seinem spanischen Unternehmen in das Vereinigte Königreich entsandter Arbeitnehmer fragt nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung die Dienstleistungen für eine gebietsfremde Einheit erbracht werden müssen und eine konzerninterne Dienstleistung darstellen müssen, die der Empfängerin einen Vorteil oder Nutzen bringt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Arbeitnehmer im Ausland ein, indem sie die Notwendigkeit einer echten wirtschaftlichen und konzerninternen Dienstleistung unterstreicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-02-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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