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V0384-20 ·19. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Sacheinlagen: Mindestbeteiligung von 5 % am Eigenkapital erforderlich

Es wird geprüft, ob die Einbringung von Anteilen zweier Unternehmen in neue Holdinggesellschaften unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fällt. Die DGT stellt fest, dass das Sonderregime für Unternehmen X nicht anwendbar ist, da die einzelnen Einbringer die Schwelle von 5 % nicht erreichen. Für Unternehmen Y könnte das Regime hingegen anwendbar sein, sofern die Beteiligungsvoraussetzungen und berechtigte wirtschaftliche Gründe erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Beteiligungsschwellen für die Anwendung steuerlicher Sonderregime bei Sacheinlagen und betont die Notwendigkeit einer hinreichenden Eigenkapitalbeteiligung der Einbringer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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