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V0378-24 ·12. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lohnsteigerung aufgrund des BIP 2023 ist im Steuerjahr 2024 zu versteuern

Es wurde geklärt, wann die an das BIP-Wachstum 2023 gekoppelte Gehaltserhöhung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu versteuern ist. Die DGT hat entschieden, dass diese Einkünfte dem Steuerjahr 2024 zuzurechnen sind, da sie im Jahr 2023 noch nicht fällig waren.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Klarheit über den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung von leistungsbezogenen Gehaltsanpassungen im öffentlichen Dienst und stellt sicher, dass die Besteuerung erst bei tatsächlicher Fälligkeit erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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