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V0376-24 ·12. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne aus Kryptowährungen und ausländischen Aktien unterliegen unter dem Modell 151 möglicherweise nicht der Steuerpflicht

Ein Steuerpflichtiger, der das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nutzt, fragt, ob Einkünfte aus Kryptowährungen, Aktien und „Cryptostakes“, die über eine Plattform in Zypern verwaltet werden, in Spanien zu deklarieren sind. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um in spanischem Hoheitsgebiet erzielte Einkünfte handelt, da weder die Vermögenswerte noch die Verwahrer in Spanien ansässig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten und Wertpapieren, die vollständig im Ausland verwaltet werden, außerhalb der spanischen Steuerpflicht stehen können, sofern kein Inlandsbezug besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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