Zum Inhalt springen
V0365-14 ·13. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt echte konzerninterne Dienstleistung voraus

Eine in Spanien ansässige Wirtschaftsprüferin fragt, ob sie die Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) für ihre monatlichen Dienstreisen zur Prüfung von Tochtergesellschaften eines multinationalen Konzerns in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dann greift, wenn die Tätigkeiten als konzerninterne Dienstleistungen eingestuft werden, die der nicht ansässigen Einheit einen Vorteil oder Nutzen bringen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ein, da die Tätigkeit einen nachweisbaren wirtschaftlichen Nutzen für das ausländische Unternehmen erbringen muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt