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V0359-20 ·14. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mobilitätsbeihilfen für Universitätspersonal unterliegen der Einkommensteuer

Eine Universität erkundigt sich, ob Mobilitätsbeihilfen für Auslandsstudien und Lehrtätigkeiten von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass keine Befreiung vorliegt, da die Empfänger einer bestimmten Gruppe angehören oder die gewährende Stelle die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Mobilitätszuschüsse für akademisches Personal nicht automatisch steuerfrei sind, was die steuerliche Belastung für die Empfänger erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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