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V0357-22 ·24. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Durchführung von Kursen durch einen Drittveranstalter unterliegt der Einkommensteuer als Arbeitslohn

Ein Beamter, der Kurse für Beratungsunternehmen durchführt, fragt an, ob diese Einkünfte als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der Organisation durch einen Dritten um Arbeitslohn handelt.

In 4 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Einordnung hängt entscheidend davon ab, ob der Kursleiter die Produktionsmittel selbst organisiert oder als Angestellter eines Dritten auftritt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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