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V0337-25 ·18. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Residenzdienste einer Gemeinde unterliegen der MwSt.-Pflicht, sind jedoch von dieser befreit

Eine Gemeinde erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Residenz- und Tagespflegeleistungen, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erbracht werden, sowie nach den erhaltenen Zuschüssen. Die DGT stellt fest, dass die Gemeinde als Unternehmerin agiert und dass die Altenpflegeleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die umsatzsteuerliche Stellung von Kommunen bei der Erbringung von Sozialleistungen und bestätigt die Befreiung von der Umsatzsteuer für Altenpflegeleistungen, sofern die Gemeinde als Unternehmerin auftritt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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