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V0337-19 ·15. Februar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

EU-Beamte können ihre steuerliche und regionale Ansässigkeit in Spanien gemäß dem EU-Protokoll beibehalten

Eine EU-Beamtin mit Wohnsitz in Belgien erkundigte sich, ob sie ihre steuerliche Ansässigkeit in Spanien sowie ihre Zugehörigkeit zu einer autonomen Gemeinschaft behält. Die DGT entschied, dass sie gemäß dem EU-Protokoll die steuerliche Ansässigkeit in Spanien behält und somit auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der autonomen Gemeinschaft, in der sie bei Dienstantritt ansässig war.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Kontinuität für EU-Beamte in Spanien, was Auswirkungen auf die regionale Steuerhoheit und die Zuweisung von Einkünften hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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