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V0335-17 ·7. Februar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Architekturleistungen für eine Immobilie in Malta unterliegen nicht der spanischen MwSt.

Eine Architektin erkundigte sich, ob ihre Mitwirkungsleistungen beim Bau eines Hotels in Malta der Mehrwertsteuer unterliegen und wie diese zu fakturieren sind. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang, da es sich um Dienstleistungen handelt, die in direktem Zusammenhang mit einer Immobilie außerhalb Spaniens stehen, nicht der Steuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Architekturleistungen im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland und bestätigt die Anwendung der Standortregeln für die Mehrwertsteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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