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V0330-21 ·24. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Sonderleistung bei Einstellung der selbstständigen Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer als Arbeitslohn

Es wurde angefragt, ob die Sonderleistung bei Einstellung der selbstständigen Tätigkeit gemäß dem Real Decreto-ley 8/2020 als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu klassifizieren ist und welche Auswirkungen dies auf die Einkommensteuer (IRPF) im Verhältnis zu den Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige hat. Die DGT stellt fest, dass die Leistung den Charakter von Arbeitslohn hat und die fehlende Beitragspflicht keine Auswirkungen auf die Steuer hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als Arbeitslohn bedeutet, dass die Leistungen steuerlich wie Gehalt behandelt werden, unabhängig von der Beitragszahlung zur Sozialversicherung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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