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V0329-19 ·15. Februar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verzugszinsen aus Enteignungen als Vermögenszuwächse im letzten Steuerjahr des Erblassers steuerpflichtig

Ein Erbe erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Verzugszinsen, die aus der Enteignung eines Grundstücks seines verstorbenen Vaters resultieren. Die DGT stellt klar, dass diese Zinsen als Vermögenszuwächse zu behandeln sind, die dem Steuerjahr des Todes des Erblassers zuzurechnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die zeitliche Zuordnung von Erträgen aus Enteignungen im Erbfall und stellt sicher, dass Verzugszinsen dem steuerpflichtigen Zeitraum des Verstorbenen zugeordnet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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