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V0323-25 ·18. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wasserversorgung unterliegt der MwSt., andere Dienstleistungen in eigener Person hingegen nicht

Ein von einer Provinzverwaltung beteiligtes Wirtschaftsunternehmen erkundigt sich nach der Steuerpflicht seiner Dienstleistungen und der Abzugsfähigkeit der gezahlten Vorsteuer. Die DGT stellt klar, dass die Wasserverteilung stets der MwSt. unterliegt, während andere Dienstleistungen, die als personifizierte Eigenleistung erbracht werden, von der Steuer befreit sein können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen, die durch kommunale oder regionale Unternehmen erbracht werden, und schafft Klarheit über die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Wasserversorgungsleistungen und nicht steuerpflichtigen Eigenleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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