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V0313-22 ·18. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Regelungssystems für Unterhaltsrenten bei Anspruch auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge

Eine Mutter mit gemeinsamer Sorge stellt die Frage, ob sie das System der Unterhaltsrenten für die Zeit anwenden kann, in der ihr Kind nicht bei ihr lebt. Die DGT antwortet, dass sie aufgrund des Anspruchs auf den (anteiligen) Mindestbetrag für Abkömmlinge die Sonderregelung der Artikel 64 und 75 des LIRPF nicht anwenden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit ein, Unterhaltszahlungen als jährliche Renten steuerlich geltend zu machen, wenn bereits Steuerermäßigungen für Kinder im Rahmen des persönlichen Mindestbetrags in Anspruch genommen werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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