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V0306-25 ·17. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug für Investitionen in Start-ups bei Familienbeteiligungen über 40 %

Ein Ehepaar erkundigte sich, ob jeder Ehegatte den Steuerabzug für eine jeweils 1-prozentige Beteiligung an einem Start-up geltend machen könne. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Summe ihrer Anteile zusammen mit dem Anteil des Bruders eines Ehegatten die gesetzlich zulässige Grenze überschreitet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des Steuerabzugs für Investitionen in neu gegründete Unternehmen ein, wenn die kumulierten Beteiligungen innerhalb der Familie einen Schwellenwert von 40 % erreichen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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