Zum Inhalt springen
V0305-14 ·10. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Immobiliardienstleistungen im Ausland unterliegen nicht der spanischen Mehrwertsteuer

Ein spanisches Unternehmen erkundigte sich, ob Dienstleistungen, die von Spanien aus an seine Betriebsstätte in Marokko erbracht werden, der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass es sich bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Marokko nicht um Leistungen handelt, die im Anwendungsbereich der Steuer erbracht werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung der Ortsregeln für Immobiliendienstleistungen, wonach der Ort der Leistung durch die Lage der Immobilie bestimmt wird, was die Steuerpflicht in Spanien ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt