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V0293-20 ·7. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mieter ist Vorsteuerabzugsberechtigter bei fehlendem Betriebsstätte des Vermieters in Spanien

Eine nicht in Spanien ansässige natürliche Person mietet eine Immobilie und erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht sowie der Abzugsfähigkeit. Die DGT stellt klar, dass der Mieter als Steuerschuldner im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens auftritt, sofern der Vermieter über keine personellen oder technischen Betriebsstätten in Spanien verfügt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung der Immobilienteuerungsmiete verschiebt sich durch das Reverse-Charge-Verfahren vom Vermieter auf den Mieter, wenn der Vermieter keine Betriebsstätte in Spanien unterhält.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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