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V0291-21 ·18. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Immobilien gilt nur bei Vollzeitbeschäftigung als wirtschaftliche Tätigkeit

Es wurde angefragt, ob die Vermietung von Immobilien als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden kann und ob deren Einbringung in eine Gesellschaft unter das Sonderregime fällt. Die DGT stellt klar, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, wenn kein Arbeitnehmer mit Vollzeitvertrag beschäftigt wird, was die Anwendung des Sonderregimes für Einlagen ausschließt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Immobilien vermieten, müssen mindestens einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen, um steuerlich als wirtschaftliche Tätigkeit anerkannt zu werden und von Sonderregimen für Sacheinlagen zu profitieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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