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V0279-20 ·7. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Begleitung von Minderjährigen außerhalb der Schulzeit unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %

Ein Wirtschaftsunternehmen erkundigt sich nach der Besteuerung einer Begleitdienstleistung für Minderjährige, die von einer Schule zu einer Sprachschule erfolgt. Die DGT stellt fest, dass der Dienst nicht steuerbefreit ist, da es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung oder eine soziale Einrichtung handelt, sondern der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Begleitdienste für Minderjährige, die nicht durch öffentlich-rechtliche oder soziale Einrichtungen erbracht werden, der regulären Mehrwertsteuer unterliegen, wobei der ermäßigte Satz von 10 % zur Anwendung kommt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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