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V0276-17 ·2. Februar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lebenspartner eines EU-Beamten kann steuerliche Gleichstellung der Ansässigkeit nicht beanspruchen

Es wurde angefragt, ob der Lebenspartner eines EU-Beamten, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, die steuerliche Ansässigkeit in Spanien beibehalten kann, indem er dem Beamten folgt. Die DGT entschied, dass die Anwendung der EU-Protokollvorschriften auf Lebenspartner aufgrund des Verbots der Analogiebildung im Steuerrecht nicht möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Mitführung der Ansässigkeit für nicht rechtlich verheiratete Partner von EU-Beamten ein und unterstreicht die strikte Auslegung des Steuerrechts.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-02-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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