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V0275-25 ·13. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Option auf das Sonderregime des Startup-Gesetzes bei Arbeitsaufnahme in Spanien möglich

Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er nach einem Jobangebot in Spanien das Sonderregime gemäß Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: keine steuerliche Ansässigkeit in den letzten fünf Jahren, kein Bestehen einer Betriebsstätte und dass der Umzug unmittelbar aus dem Beginn des Arbeitsverhältnisses resultiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Vergünstigungen für ausländische Fachkräfte, die durch Arbeitsverträge nach Spanien ziehen, sofern spezifische Bedingungen zur steuerlichen Historie und zur Art der Ansiedlung erfüllt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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