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V0266-25 ·6. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stiftungen können als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer gelten und bei kulturellen Veranstaltungen Steuerbefreiungen beanspruchen

Eine Stiftung erkundigte sich nach der Umsatzsteuerpflicht ihrer Tätigkeiten (Ticketverkauf, Merchandising, Werbung, Spenden und Zuschüsse). Die DGT stellt fest, dass die Stiftung als Unternehmerin gilt. Veranstaltungen können von der Umsatzsteuer befreit sein, sofern die Voraussetzungen einer sozialen Einrichtung erfüllt sind. Zuschüsse können die Bemessungsgrundlage erhöhen, wenn sie mit dem Entgelt verknüpft sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einstufung von Stiftungen und definiert die Bedingungen für die Anwendung von Umsatzsteuerbefreiungen sowie die Einbeziehung von Zuschüssen in die Bemessungsgrundlage.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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