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V0264-24 ·29. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lieferung von zubereiteten Speisen ohne Zusatzleistungen unterliegt dem 10 %-igen ermäßigten Steuersatz

Ein Unternehmen, das Speisen und Getränke zur Lieferung nach Hause herstellt, erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz. Die DGT stellt fest, dass es sich bei der Tätigkeit um eine Lieferung von Gegenständen mit ermäßigtem Steuersatz handelt, da keine Zusatzleistungen für den sofortigen Verzehr erbracht werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % für reine Lieferungen von Lebensmitteln, sofern keine Dienstleistungen wie Lieferung vor Ort oder Bedienung hinzukommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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