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V0254-25 ·5. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug der Vorsteuer aus landwirtschaftlicher Tätigkeit und Erstattung des Guthabens möglich

Ein Unternehmen, das sowohl die Vermietung von landwirtschaftlichen Flächen (steuerfrei) als auch landwirtschaftliche Tätigkeiten (steuerpflichtig) ausübt, fragt nach der Abzugsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit der gezahlten Umsatzsteuer. Die DGT stellt fest, dass es sich um unterschiedliche Wirtschaftszweige handelt, weshalb die Vorsteuer aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit abgezogen und die Erstattung des entsprechenden Guthabens beantragt werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Trennung von steuerfreien und steuerpflichtigen Tätigkeiten, was Unternehmen ermöglicht, Vorsteuerbeträge aus steuerpflichtigen Agraraktivitäten geltend zu machen und Erstattungen zu fordern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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