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V0243-25 ·5. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lohnrückstände sind dem Steuerjahr zuzurechnen, in dem sie fällig waren

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich, in welchem Steuerjahr sie Lohnrückstände aus den Jahren 2022 und 2023 deklarieren muss, die nach einer Vereinbarung im Jahr 2024 ausgezahlt wurden. Die DGT stellt klar, dass diese als bereits fällige und geschuldete Gehälter den jeweiligen Jahren zuzurechnen sind, was eine ergänzende Selbstveranlagung erfordert.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die zeitliche Zuordnung von Lohnnachzahlungen nicht nach dem Zeitpunkt des Zuflusses, sondern nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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